Der Transfer Ihres Schweizer Gehaltes funktioniert ganz einfach, schnell und preiswert.
Sie beauftragen Ihre Schweizer Bank wie üblich auf Ihr Euro- oder CHF-Konto bei der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau zu überweisen (z.B. im Online-Banking).
IBAN: Ihre persönliche IBAN-Nummer steht auf Ihrem Kontoauszug.
Sie erfahren sie außerdem auf unsere Homepage unter 'Service' / 'IBAN/BIC'
BIC: FRSPDE66XXX
Währung: CHF
Die Umrechnung erfolgt zum jeweiligen Referenzkurs des Devisen-Fixings. Dieser Kurs ist wesentlich vorteilhafter als von anderen Banken üblicherweise berechnete Kurse. Ein Kursvergleich lohnt sich auf jeden Fall.
Die Gutschrift erfolgt auf Ihrem deutschen Euro- oder CHF-Konto bei uns zu Sonderkonditionen (aktuell 3,50 Euro). Bitte wenden Sie sich an Ihren Berater.
Ihre Vorteile
Im Krankenhaus
Beim Zahnarzt
Ihr besonderer Vorteil
Sie haben freie Krankenhauswahl in Deutschland sowie in der Schweiz und Sie können ggf. in das deutsche Krankenversicherungssystem zurückkehren, was nicht immer selbstverständlich ist.
Ihre Vorteile
Privatpatient
Im Krankenhaus
Beim Zahnarzt
Ihr besonderer Vorteil
Sie haben freie Krankenhauswahl in Deutschland sowie in der Schweiz und Sie können ggf. in das deutsche Krankenversicherungssystem zurückkehren, was nicht immer selbstverständlich ist.
Die Kapitalleistung aus einer Schweizer Pensionskasse oder einem Freizügigkeitskonto kann unten gewissen Voraussetzungen steuerfrei nach Deutschland übertragen und in einen BasisRenten-Vertrag einbezahlt werden.
Grenzgänger, die aus der Schweiz zurückgekehrt sind, haben oft hohe Guthaben bei Schweizer Pensionskassen. Bei Erreichen des Rentenalters würden diese Guthaben als Rente ausgezahlt. Alternativ können die Beiträge unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei nach Deutschland transferiert werden, wenn sie in eine Basisrente (Rürup-Vertrag) eingezahlt werden.
Vorteile einer Übertragung:
Das Sozial-System in der Schweiz beruht auf 3 Säulen:
1. Säule (AHV/IV) ist die staatliche Vorsorge und dient der Grundabsicherung.
2. Säule (BGV/UVG) ist die berufliche Vorsorge und dient der Existenzsicherung.
3. Säule beinhaltet die private Vorsorge.
Die Pensionskasse unterteilt sich in einen obligatorischen sowie einen überobligatorischen Teil. Die genaue Aufteilung ist aus der Übersicht ersichtlich, die jeder Beschäftigte in der Schweiz regelmäßig bekommt.
Wenn der Grenzgänger seine Beschäftigung in der Schweiz beendet (Arbeitsplatzwechsel nach Deutschland, Rente o.ä.), hat er zwei Möglichkeiten: Er kann eine lebenslange Rente aus der Pensionskasse oder aber eine Kapital-Abfindung wählen. Die Regularien für die Ausübung des Wahlrechts sind bei den Pensionskassen unterschiedlich. Sie sind aus den Statuten ersichtlich, die jeder Beschäftigte erhält.
Falls sich der Arbeitnehmer für die Kapitalzahlung entscheidet, wird das Guthaben auf ein sogenanntes "Freizügigkeitskonto" ausgezahlt. Solange das Geld dort liegt, gilt es steuerlich als noch nicht zugeflossen. Erst wenn von dort verfügt wird, zieht das Schweizer Finanzamt zunächst rund 10 % Quellensteuer (kantonal unterschiedlich) ab. Wenn das Geld nach Deutschland transferiert wird, gilt es hier als Einnahme und muß im Jahr des Zugangs versteuert werden. Insgesamt also eine wenig attraktive Variante.
Der deutsche Arbeitnehmer kann das gesamte Geld jedoch in einen BaisRenten-Vertrag einzahlen. Er unterliegt dann nicht der üblichen Begrenzung auf 20.000 / 40.000 Euro und der gesamte Betrag bleibt
einkommensteuerfrei. Auch die Schweizer Quellensteuer bekommt er erstattet.
Diese Vorgehensweise hat folgende Vorteile:
Sprechen Sie mit Ihrem Kundenberater oder nutzen Sie den Kontaktbutton zu den Spezialisten.
Die betriebliche Altersversorgung ist neben der privaten Vorsorge eine weitere Möglichkeit die gesetzliche Rente zu ergänzen - mit staatlicher Förderung.
Momentan können Sie für Ihre SV Direktversicherung bis zu 3.312 Euro im Jahr 2020 (4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) steuerfrei sparen. Zusätzlich können Sie weitere 3.312 Euro umwandeln, falls noch keine betrieblichen Altersvorsorge (bAV) mit Pauschalbesteuerung besteht.
So einfach geht es: Sie zahlen den Beitrag für Ihre SV Direktversicherung aus Ihrem Nettogehalt. Die sich ergebenden Steuervorteile können Sie dann über Ihre jährliche Steuererklärung geltend machen.
Je nach Ihrer Risikoneigung können Sie zwischen der klassischen Anlage, verzinslichen Ansammlung oder einer Beteiligung an einem Index entscheiden. Sie bestimmen auch die weiteren Details und haben folgende Möglichkeiten:
Weitere Details finden Sie hier.
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